**Kaufangebot: Grundstück in Partenheim**
Wir freuen uns, Ihnen ein attraktives Grundstück in der idyllischen Gemeinde Partenheim anbieten zu können. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 315 m² und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
**Lage:**
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und freundlichen Wohngegend von Partenheim, umgeben von einer malerischen Landschaft und einer angenehmen Nachbarschaft. Die Lage zeichnet sich durch eine gute Anbindung an die umliegenden Städte sowie eine hervorragende Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeitangeboten aus.
**Erschließung:**
Das Grundstück ist voll erschlossen und bietet somit die besten Voraussetzungen für Ihr Bauvorhaben. Alle notwendigen Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom und Abwasser sind bereits in der Straße vorhanden.
**Bebauungsmöglichkeiten:**
Das Grundstück ermöglicht eine individuelle Bebauung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Ob Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder moderne Stadtvilla – hier sind viele Möglichkeiten realisierbar.
**Besonderheiten:**
Nutzen Sie die Chance, in dieser charmanten Gemeinde zu leben und gestalten Sie Ihr neues Zuhause nach Ihren Vorstellungen. Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Haftung:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Mehren Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1.2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages beseht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungsrecht nach § 11. Abs. 6 GwG.
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse und Ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zukommen lassen. Die Adresse wird seitens des Gesetzgebers für den Nachweis gefordert. Außerdem erhalten Sie zunächst eine Mail in der Sie auf Ihr Widerrufsrecht und die Datenschutzgrundverordnung hingewiesen werden.
Partenheim ist ein Weinort im Herzen von Rheinhessen. Die Entfernung zu den Städten Mainz, Bingen am Rhein, Bad Kreuznach und Alzey beträgt jeweils 20 Kilometer und ungefähr eine halbe Autostunde.
Die Flächen der Gemeinde werden wie folgt genutzt: für Landwirtschaft 620 ha, für Weinbau 162 ha, bebaute Flächen sowie Verkehrs- und Grünflächen 59 ha.
Folgende Gemeinden grenzen an Partenheim, sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Norden genannt: Jugenheim, Saulheim, Vendersheim und Wolfsheim.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.