Baugrundstück in Bodenheim – sofort bebaubar nach B-Plan
55299 Bodenheim • Grundstücksgröße: ca. 383 m² • GRZ 0,3 | GFZ 0,6
Bauoptionen: Einfamilienhaus (EFH) | Zweifamilienhaus (ZFH) | Doppelhaushälfte (DH)
Kurzbeschreibung
Eines der letzten verfügbaren Baugrundstücke in Bodenheim! Das ca. 383 m² große Grundstück liegt in attraktiver Wohnlage und ist sofort bebaubar nach geltendem Bebauungsplan. Die Kennzahlen GRZ 0,3 und GFZ 0,6 ermöglichen eine flexible, wirtschaftliche Planung – ob als modernes EFH, praktisches ZFH oder als Doppelhaus.
Bebauung & Kennzahlen (B-Plan)
GRZ 0,3: max. überbaubare Grundfläche ca. 114,9 m² (≈ 115 m²)
GFZ 0,6: max. zulässige Geschossfläche gesamt ca. 229,8 m² (≈ 230 m²)
Mögliche Haustypen: EFH, ZFH oder Doppelhaus
Sofort bebaubar: Planung und Einreichung können zeitnah starten
Beispielhafte Nutzung (unverbindlich)
Einfamilienhaus:
– Grundfläche bis ca. 115 m²; bei zwei Vollgeschossen gesamt bis ca. 230 m² zulässige Geschossfläche
– Je nach Entwurf entspricht dies häufig etwa 160–200 m² Wohnfläche
Zweifamilienhaus / Doppelhaushälfte:
– Die zulässige Geschossfläche (ca. 230 m²) lässt sich auf zwei Wohneinheiten bzw. zwei Haushälften verteilen
– Ideal für Mehrgenerationen, teils Eigennutzung/teils Vermietung oder rein kapitalorientierte Nutzung
Hinweis: Verbindlich sind die konkreten Festsetzungen (z. B. Zahl der Vollgeschosse, Dachform, Baugrenzen/-linien, Abstandsflächen). Eine individuelle Architekturplanung stimmt diese Punkte mit dem Bauamt ab.
Erschließung & Verfügbarkeit
Dein Vorteil
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und basieren auf Informationen des Eigentümers sowie den B-Plan-Kennzahlen GRZ 0,3 und GFZ 0,6. Maßgeblich sind die amtlichen Festsetzungen, die Baugenehmigung und die individuelle Entwurfsplanung.
Haftung:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Mehren Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1.2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages beseht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszuges, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungsrecht nach § 11. Abs. 6 GwG.
Bodenheim (Rheinhessen) steht für hohe Wohnqualität, kurze Wege und sehr gute Anbindung in den Rhein-Main-Ballungsraum. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen, ruhigen Wohnumfeld. Einkaufsmöglichkeiten, Kitas/Schulen, Gastronomie, Winzerhöfe sowie Freizeit- und Naherholungsangebote (Weinberge, Rhein) sind schnell erreichbar; Mainz ist in wenigen Fahrminuten angebunden – ideal für Familien, Paare und Pendler.
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.